AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - BITFARMERS - MICHAEL SENDKE

§1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Firma bitfarmers Michael Sendke mit Sitz in Hamburg (im Folgenden bitfarmers) erbringt ihre Dienste gegenüber ihren Vertragspartnern(im Folgenden Kunde) ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste von bitfarmers gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Bezugnahme auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn bitfarmers diese dem Kunden ausdrücklich bestätigt.

§2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Vertrag über die Nutzung von bitfarmers-Diensten kommt durch Unterschrift beider Vertragspartner oder durch einen schriftlichen Kundenauftrag unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen Formulars und seiner Annahme seitens bitfarmers durch Gegenzeichnung oder Bestätigung oder durch die Abnahme der vereinbarten Leistung zustande.

§3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag oder aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Firma bitfarmers sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung.

(2) Die Leistungsbeschreibung sowie sonstige vertragsergänzende Unterlagen liegen am Sitz der Firma bitfarmers zur Einsicht bereit. Sie können ferner bei bitfarmers kostenlos als schriftliches Dokument angefordert und, soweit verfügbar, auf elektronischem Wege abgerufen werden.

(3) bitfarmers bedient sich u.a. zur Erbringung seiner Leistungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland der Übertragungswege von Leitungsgebern (z.B. Deutsche Telekom AG). Die Wahl der Leitungsgeber steht bitfarmers frei.

(4) bitfarmers bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Das Recht zur Leistungsänderung steht bitfarmers insbesondere dann zu, wenn diese Änderung handelsüblich oder bitfarmers hierzu, durch Änderung der Gesetzeslage oder durch die Rechtsprechung, verpflichtet ist. Die Interessen des Kunden werden stets angemessen berücksichtigt.

(5) Sofern es für eine Toplevel-Domain (TLD) mehrere Lieferanten gibt, ist es bitfarmers freigestellt, den Lieferanten zu wählen und/oder zu wechseln. Der Kunde stimmt einem möglichen Wechsel zu.

(6) Bei der Zuteilung einer .de-Domain kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Deutschen DENIC (www.nic.de) zustande. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses mit bitfarmers bleibt dieser Vetrag zwischen dem Kunden und DENIC mit allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen bestehen.

(7) Die Änderung von für den Betrieb des oder die Teilnahme im Internet verwendeter Normen, Adressen oder anderer technischer Standards hat keinen Einfluss auf den jeweiligen Vertrag, sofern die Änderungen nicht willkürlich von bitfarmers veranlasst werden.

(8) Soweit bitfarmers über den vertraglichen Inhalt hinaus für den Kunden freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich aus der Einstellung nicht.

§4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die bitfarmers-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

(a) bitfarmers unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren. Dies gilt gleichfalls für Veränderungen in sämtlichen tarifrelevanten Sachverhalten;

(b) bitfarmers die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit dies für die Nutzung der bitfarmers-Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden; ferner die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung auf eigene Kosten bereitzustellen;

(c) bitfarmers, soweit erforderlich, zur Abgabe von Erklärungen, Erteilung von Aufträgen und Weitergabe von Informationen, die für die Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, zu bevollmächtigen;

(d) bitfarmers mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den bitfarmers-Diensten verwendet wird und bitfarmers einen fachlich kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der zuständig und in der Lage ist, die im Rahmen der Bereitstellung der vertraglichen Leistung notwendigen Entscheidungen zu treffen;

(e) die Zugriffsmöglichkeiten auf bitfarmers-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen; dem Kunden ist es insbesondere untersagt

  • Programme oder Dateien, die nur im Ausland, nicht aber in Deutschland Freeware, Shareware oder Public Domain sind, unter Missachtung der kommerziellen Nutzung in Deutschland anzubieten;
  • Programme oder Dateien anzubieten, die aufgrund ihrer Lizenz oder patentrechtlichen Situation nirgendwo oder nur außerhalb von Deutschland frei von Rechten Dritter sind;
  • Programme oder Dateien anzubieten, deren Inhalt in Deutschland strafrechtlich relevant ist (z.B. Gewaltverherrlichung, Pornographie etc.);
  • Programme oder Dateien anzubieten, die in Deutschland Exportrestriktionen unterliegen und deshalb von Deutschland aus nicht weltweit angeboten werden dürfen, ohne dass Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass ein Zugriff außerhalb Deutschlands unmöglich ist;
  • Programme oder Dateien anzubieten, die nach den Exportbestimmungen des Herkunftslandes oder des Landes, in dem sie entstanden sind, nicht exportiert werden dürfen.

(f) selbstständig für die Erfüllung bzw.Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sowie die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Internet oder dem bitfarmers-Netz erforderlich sein sollten;

(g) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen sowie die anerkannte „Etikette“ des Internets zu beachten;

(h) von allen Daten, die auf bitfarmers-Servern liegen, aktuelle Sicherungskopien vorzuhalten. Das gilt insbesondere für die Inhalte von Datenbanken,

(i) die Sicherungskopien unentgeltlich auf den Server zurückzuschreiben,

(j) erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und nach Abgabe einer Störungsmeldung die bitfarmers durch die Überprüfung der Einrichtungen entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;

(k) alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Übertragungsweg (sofern von bitfarmers geliefert) nur von bitfarmers oder einem von bitfarmers beauftragten Dritten ausführen zulassen;

(l) bitfarmers binnen eines Monats

  • jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,
  • bei nichtrechtsfähigen Organen das Hinzutreten oder Ausscheiden von vertretungsberechtigten Personen,
  • jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der bitfarmers geführt wird
  • sowie jede Änderung der Anschrift schriftlich anzuzeigen;

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Beantragung von Domain-Namen insbesondere auf Folgendes zu achten: die als Domain zu registrierende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten sowie mit den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Mit der Antragstellung versichert der Antragsteller, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Rechtsvorschriften ergeben haben. bitfarmers übernimmt insoweit keine Verpflichtungen. Es gelten insbesondere die Vergabebestimmungen der für die jeweiligen Domains zuständigen Registrierstelle.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Mängeln und Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen.

(4) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 lit. (e) genannten Pflichten, ist bitfarmers sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von lit. (a) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen sofort einzustellen und das Vertragsverhältnis fristlos zukündigen.

(5) Für Verstöße gegen lit. (a) gilt § 9. Darüber hinaus gilt bei Verstößen gegen die in lit. (e) genannten Fällen Folgendes:

Anstelle einer Kündigung des Vertrages ist bitfarmers auch dazu berechtigt, sofern technisch möglich, die Verbreitung der entsprechenden Programme und/oder Dateien zu unterbinden; eine Minderung des Entgelts kann der Kunde in diesen Fällen nicht geltend machen;

§5 Leistungsverzögerungen, Termine, Fristen, Abnahme

(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt gemäß § 11 und aufgrund von Ereignissen, die bitfarmers die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von ihr oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden, hat bitfarmers auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. bitfarmers ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(2) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei volle Kalendertage, ist der Kunde berechtigt, bereits erbrachte Vorleistungen ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zu ihrer Beseitigung, jedoch längstens bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend von bitfarmers zurückzufordern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

  • der Kunde nicht mehr auf die bitfarmers-Infrastruktur zugreifen und dadurch die vertraglich vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann,
  • die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(3) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von bitfarmers liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Ist der Leistungsausfall von bitfarmers oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zu vertreten, so erfolgt eine Rückvergütung nur dann, wenn der Fehler grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde und der Ausfall für einen längeren Zeitraum als einen vollen Kalendertag angedauert hat.

(4) Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von bitfarmers wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber bitfarmers nicht nachkommt.

(5) Kommt bitfarmers mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn bitfarmers eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.

(6) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde offene Mängel nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Betriebsbereitschaft schriftlich angezeigt oder die Abnahme schriftlich verweigert hat. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige bzw. der Annahmeverweigerung.

§6 Nutzung von bitfarmers-Diensten durch Dritte

(1) Der Kunde verpflichtet sich, Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen.

(2) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der bitfarmers-Dienste durch Dritte entstanden sind.

(3) bitfarmers übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch Angriffe - gleich welcher Art - auf die Server und/oder Infrastrukturvon bitfarmers bzw. des Kunden enstehen.

§7 Preise

(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Für jeden nicht eingelösten Wechsel, Scheck oder jede nicht eingelöste Lastschrift hat der Kunde an bitfarmers eine Bearbeitungspauschale von € 8,69 zu zahlen.

(3) Für gesondert vereinbarte Dienst- oder Werkleistungen von bitfarmers gelten, in Ermangelung ausdrücklich anderer Vereinbarung, die den Verträgen in der jeweils aktuellen Fassung beigefügten Tages- und/oder Stundensätze sowie Reise- und Spesenkosten. Sofern bitfarmers bei einem Anschluss aufgrund speziellen Kundenwunsches gesonderte Kosten entstehen, werden diese dem Kunden gesondert gemäß aktueller Preisliste bzw. Vereinbarung in Rechnung gestellt.

(4) Preisänderungen

(a) Erhöhen sich an Monopoldienstleister oder andere Dienste im Rahmen der Erfüllung des Vertragsverhältnisses zu zahlende Gebühren oder Entgelte, so ist bitfarmers unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist dazu berechtigt, die ihr dadurch entstehende Mehrbelastung an den Kunden weiter zu belasten. Sofern die hierdurch entstehenden Preise die zuletzt vereinbarten Preise um mehr als 20 % übersteigen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.

(b) Tarifneueinordnungen gelten nicht als Preisänderung, sondern beziehen sich auf die tatsächlich erbrachten Leistungen und sind in den entsprechenden Anlagen geregelt.

(5) Zölle, Mehrwertsteuer und sonstige mit der Einfuhr von Waren in einen europäischen oder außereuropäischen Staat im Zusammenhang stehenden Abgaben trägt der Kunde.

(6) Sämtliche bei der Überweisung anfallenden Kosten und Gebühren werden vom Kunden getragen.

§8 Zahlungsbedingungen

(1) bitfarmers kann die Annahme von Schecks oder Wechseln ablehnen.

(2) Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zuzahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.

(4) Jährliche Entgelte sind im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

(5) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte sowie das einmalige Entgelt für die erstmalige Bereitstellung der Leistung, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

(6) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Rechnungslegung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei vom Kundenverschuldeter Verzögerung ist bitfarmers berechtigt, eine Bearbeitungs- bzw.Mahnpauschale in Höhe von € 2,50 zu erheben.

(7) Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber bitfarmers schriftlich zu erheben.

§9 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist bitfarmers berechtigt, die technische Einrichtung zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte zu zahlen und die Kosten der Wiederinbetriebnahme zu tragen.

(2) Bei Zahlungsverzug ist bitfarmers zudem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass bitfarmers im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges behält sich bitfarmers vor.

§10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

(1) Gegen Forderungen von bitfarmers steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchenaus dem Vertrag mit bitfarmers zu.

§11 Höhere Gewalt

(1) bitfarmers ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Leitungsgeber (z.B. Deutsche Telekom AG), auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei von bitfarmers autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten, sofern bitfarmers kein Auswahlverschulden vorzuwerfen ist.

(2) Soweit ein Schaden auf Ereignisse zurückzuführen ist, die im Bereich des Leitungsgebers liegen, gelten, soweit möglich, für die Haftung von bitfarmers gegenüber dem Kunden die gleichen Bestimmungen und insbesondere die gleichen Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse wie zwischen dem Leitungsgeber und bitfarmers gemäß §7Abs. 2 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV).

§12 Haftung von bitfarmers

(1) bitfarmers haftet gegenüber dem Kunden nicht dafür, dass die über ihre Kommunikationsinfrastruktur übermittelten Informationen Dritter aktuell und richtig sind. Ferner wird eine Haftung dafür, dass die von Dritten übermittelten und/oder gesendeten Daten frei von Rechten Dritter sind wie auch dafür, dass der Sender Daten und/oder andere Informationenrechtmäßig sendet, von bitfarmers nicht übernommen, es sei denn, bitfarmers unterlässt trotz Vorliegens konkreter Anhaltspunkte vorsätzlich oder grob fahrlässig eine mögliche und erforderliche Warnung bzw. Prüfung.

(2) Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von bitfarmers gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§13 Haftung des Kunden, Freistellung

(1) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die bitfarmers und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von bitfarmers-Diensten oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

(2) Soweit bitfarmers durch Dritte wegen rechtswidriger Handlungen des Kunden, insbesondere im Bereich des Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts, in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, bitfarmers von allen denkbaren Ansprüchen freizustellen und die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen Kosten zu tragen.

§14 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Termin. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, beginnt die Vertragslaufzeit mit der Abnahme gemäß § 5 Abs. 6.

(2) Der Vertrag wird, soweit einzel vertraglich nichts anderes vereinbart ist, für die Dauer von 12 Monaten fest abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.

(3) Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei an die im Vertrag oder ausdrücklich anderweitig mitgeteilte Anschrift. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, rechtsgültig unterschrieben.

(4) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn einer Partei aus Gründen, die die andere Partei zu vertreten hat, das weitere Festhalten am Vertrag unzumutbar ist und die andere Partei den jeweiligen Grund trotz und nach Abmahnung nicht unverzüglich beseitigt.

(5) Preisänderungen im Rahmen von an den Kunden weitergegebenen Gebührenänderungen und Gebührenanpassungen privatrechtlicher, öffentlich-rechtlicher oder anderer monopolistischer Dienste berechtigen nur unter den Voraussetzungen von § 7 Abs. 4a zur Kündigung des Vertrages.

(6) Widerspricht der Kunde einer Preisänderung laut § 7 Abs. 4b innerhalb von 4 Wochen nach Ankündigung und kann keine Einigung erzielt werden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen vor Inkrafttreten der Erhöhung zu kündigen. Nimmt der Kunde sein Widerspruchsrecht nicht in Anspruch oder erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, tritt die angekündigte Preiserhöhung in Kraft.

(7) Für Kündigungen von Domains muss das dafür vorgesehene Formular verwendet und vollständig ausgefüllt werden.

§15 Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen

(1) Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht abweichend vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch bitfarmers, ist diese gesondert abzugelten.

(2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von bitfarmers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von bitfarmers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Verzögerung des Versands auf Wunsch des Kunden.

(3) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von bitfarmers; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für bitfarmers als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für bitfarmers. Erlischt das (Mit-)Eigentum von bitfarmers durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden, bei Verbindung wertanteilsmäßig, auf bitfarmers übergehen.

(4) bitfarmers ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.

§16 Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten und Softwarelieferungen

(1) Soweit bitfarmers vertraglich die Gestaltung, Erstellung oder Wartung von Webseiten übernommen hat, gilt Folgendes:

(a) Der Kunde stellt bitfarmers das zur Erstellung erforderliche Material zur Verfügung. bitfarmers ist verpflichtet, ausschließlich das vom Kunden vorgelegte Text- und Bildmaterial oder vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten bei der Erstellung zu verwenden. Abweichungen bedürfen der Genehmigung des Kunden.

(b) Hinsichtlich des vom Kunden gelieferten Materials ist ausschließlich der Kunde zur Beachtung der gesetzlichen Vorgaben oder sonstiger Einschränkungen hinsichtlich des Inhaltes der in Auftrag gegebenen Webseiten, insbesondere auch für die Beachtung von Urheberrechten und anderer immaterieller Rechte Dritter verantwortlich. Dessen ungeachtet kann bitfarmers die Erstellung von Webseiten verweigern, wenn diese gegen Gesetze, Verbote oder andere Auflagen verstoßen oder wenn durch die Erstellung Urheberrechte verletzt würden. Eine Verpflichtung von bitfarmers zur Überprüfung etwaiger immaterieller Rechte Dritter an dem vom Kunden zur Verfügung gestellten Material besteht, außer im Falle eines offensichtlichen Verstoßes, nicht.

(c) Die Vertragsparteien legen jeweils gesondert für jede Seite Art und Umfang der Designarbeiten und der gewünschten Funktionalitäten fest. Die Vertragsparteien können sich auch auf allgemeine Standards einigen.

(d) bitfarmers legt dem Kunden das fertige Produkt (Website), durch ein für den Kunden properietäres Passwort geschützt, im Internet zur Abnahme vor.

(e) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die bei der Erstellung entstehenden Quelltexte oder andere Dateien oder Daten oder andere Gestaltungszwischenstufen.

(2) bitfarmers räumt dem Kunden mit Ausnahme des Verwenders ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt bitfarmers Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder deren Bestandteile auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit voller Zahlung der Leistungen von bitfarmers.

(3) Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Software von Fremdfirmen:

(a) Die im Lieferumfang enthaltenenProgramme (Software) von Fremdfirmen werden von bitfarmers sorgfältig geprüft. bitfarmers haftet jedoch nicht für Schäden aus falscher Programmierung. Für Programme von Fremdfirmen gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.

(b) Die Computerprogramme bleiben Eigentum des Herstellers bzw. von bitfarmers. Mit der Entrichtung des Kaufpreises erwirbt der Kunde lediglich das Recht zur vertragsgemäßen Nutzung des Softwareprodukts. Insbesondere dürfen nicht Kopien an Dritte weitergegeben werden.

(c) Der Umfang des Nutzungsrechtes bestimmt sich nach der schriftlichen Lizenzvereinbarung (Softwarevertrag) zwischen dem Hersteller und den Kunden. Durch Öffnen der versiegelten Datenträgerverpackung werden die jeweiligen Lizenzvereinbarungen des Herstellers anerkannt. Eine Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist dann nicht mehr möglich.

§17 Datenschutz, Datensicherheit

(1) Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz und § 3 Abs. 5 Teledienstedatenschutzgesetz darüber unterrichtet, dass bitfarmers seine Adressdaten in maschinenlesbarer Form erfasst und für sich aus dem Vertrag ergebende Aufgaben maschinell verarbeitet.

(2) Soweit sich bitfarmers zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter bedient, ist bitfarmers berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

(3) Beide Vertragspartner stehen dafür ein, dass das jeweils mit der Vertragsabwicklung befasste Personal die einschlägigen Datenschutz- und sonstigen relevanten Rechtsbestimmungen kennt und beachtet.

(4) Beide Vertragsparteien müssen Passworte geheimhalten und diese unverzüglich ändern, sobald die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von dem Passwort erhalten haben. Der Kunde wird bitfarmers sofort unterrichten, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Gleiches gilt umgekehrt für bitfarmers, wenn sie Änderungen an Passwörtern vornimmt, die für den Kunden und dessen Tätigkeiten von Bedeutung sind. Die Übermittlung der neuen Passwörter erfolgt gemäß Absprache zwischen den Vertragsparteien ausschließlich an dazu besonders autorisierte Personendes jeweiligen Vertragspartners.

§18 Schlussbestimmungen

(1) Anschriftenänderungen sind der jeweils anderen Vertragspartei umgehend mitzuteilen.

(2) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus den vertraglichen Beziehungen mit bitfarmers nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch bitfarmers auf einen Dritten übertragen. Das gleiche Recht steht bitfarmers unter den entsprechenden Voraussetzungen zu.

(3) Erfüllungsort für bitfarmers ist Hamburg, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand der jeweilligen bitfarmers-Niederlassung. bitfarmers bleibt es vorbehalten, Klagen gegen den Kunden an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an die im Vertrag genannte Adresse zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Grundvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.

(5) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(6) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.